Markus Trinkl
Markus TrinklGeschäftsführer

Elektrisierende Neuigkeiten für Deutschlands gewerbliche Flotten!

Buckle up, Freunde der Elektromobilität! Deutschland geht einen Schritt weiter auf dem grünen Teppich der Zukunft. Vergesst die Benzindämpfe und macht Platz für das Summen der Elektrofahrzeuge. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat frische Pläne, die mehr Power in die Ladeinfrastruktur bringen.

Was ist neu?

Am 6. Juli 2023 hatte das BMDV eine Förderrichtlinie vorgestellt, die den Aufbau von schnellen Ladestationen pushen soll. Diese neue Förderung umfasst auch die Wallbox Förderung und die Förderung von Ladesäulen. Ziel ist es, die elektrische Revolution in der gewerblichen Fahrzeugflotte anzukurbeln und den hohen Investitionsaufwand zu reduzieren.

Warum dieser Move?

Ohne eine solide Ladeinfrastruktur wird der Traum vom Elektroflitzer schnell zum Albtraum. Das BMDV greift daher unter die Arme, um diese Barriere zu überwinden. Es geht darum, die Ladesäulen genauso allgegenwärtig zu machen, wie Parkuhren und sicherzustellen, dass mehr Ladepunkte installiert werden, was weniger Stress und mehr Effizienz für alle bedeutet.

Der Clou:

Ein neuer Förderaufruf steht vor der Tür! Mehr Ladepunkte für PKW, LKW und Busse sind in Planung, speziell für die gewerbliche Nutzung. Die Maßnahmen umfassen sowohl öffentliche als auch private Ladeinfrastruktur, um sicherzustellen, dass gewerbliche Flotten jederzeit und überall laden können.

Wichtige Details zur Antragstellung:

  • Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen.
  • Bei verbundenen Unternehmen dürfen alle Anträge einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Zuwendung ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnellladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40% möglich, für Großunternehmen bis zu 20%.

Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, abhängig von der DC-Ladeleistung. Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Planungsleistungen Dritter und Mietausgaben für Ladeinfrastruktur. Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig. Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen.

Die Antragstellung ist ab dem 03.06.2024 über den Projektträger Jülich möglich: https://lis.ptj.de/

Vorteile für Unternehmen:

Diese Initiative bietet Unternehmen die Chance, sich nachhaltig aufzustellen und von finanziellen Anreizen zu profitieren. Die Investition in Elektrofahrzeuge und die entsprechende Infrastruktur kann zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Zudem können Unternehmen durch eine grüne Flotte ihr Image aufpolieren und sich als umweltbewusste Vorreiter positionieren.

Fazit:

Liebe Unternehmer und Flottenmanager, die Elektromobile Zukunft wird durch kluge Förderinitiativen wie diese vorangetrieben. Machen Sie sich bereit, auf den E-Zug aufzuspringen und Teil der Lösung für eine saubere, grüne Welt zu werden!